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Sicherheit geht vor Schnelligkeit – GRÜNE fordern Tempo 30

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Schwerin – Entgegen einer aktuellen Beschlussvorlage der Stadtverwaltung setzt sich die GRÜNE Stadtfraktion für die  Umsetzung der von Gutachtern vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Straßenhauptnetz der Stadt Schwerin ein. Schon mit dem Lärmaktionsplan 2013 hatten die Gutachter der LK Argus GmbH eine nahezu flächendeckende Umsetzung von Tempo 30 in der Stadt empfohlen.

Dazu die Vorsitzende der Stadtfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Cornelia Nagel:

"Wir wollen nicht nur Stückwerk, sondern die vollständige Umsetzung der gutachterlich empfohlenen Maßnahmen zur Temporeduzierung. Deshalb haben wir einen Ergänzungssantrag zur Beschlussvorlage der Stadtverwaltung eingebracht, mit dem wir die sukzessive Umsetzung der gutachterlich vorgeschlagenen Maßnahmen bis 2020 fordern. Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Verkehr hat unserem Antrag bereits einstimmig zugestimmt.

Wir brauchen an den Hauptachsen, wie zum Beispiel auf dem Obotritenring selbstverständlich Tempo 30. Mit Tempo 30, das belegen die Erfahrungen zum Beispiel in der Lübecker Straße und der Robert-Beltz Straße, sinkt der Lärmpegel spürbar und die Lebensqualität der Anwohner steigt. Auch wird der Radverkehr auf diesen Trassen deutlich sicherer.

Man kann in Bezug auf den Sicherheitsstreifen für Radfahrer am Fahrbahnrand den Obotritenring auch nicht mit der Güstrower Straße vergleichen. Der Obotritenring ist mehrspurig und weitaus stärker befahren als die Güstrower Straße. Doch selbst auf der Güstrower Straße weichen viele Radfahrer auf den breiten Gehweg aus – weil es einfach sicherer ist.

Schwerin muss an vielen Hauptachsen deutlich mehr als bisher für einen sicheren Radverkehr tun. Tempo 30 ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Sind die Wege für Radfahrer sicher, nutzen gewiss noch mehr Schwerinerinnen und Schweriner das Fahrrad für ihre Alltagswege. Dadurch würden sich ebenfalls Verkehrsaufkommen, Lärmpegel und die Feinstaubbelastung reduzieren.

Auch darf nicht ausgeblendet werden, dass Schwerin bundesgesetzliche Vorgaben zur Lärmminderung zu erfüllen hat. Der Lärmaktionsplan von 2013 attestierte der Stadt dahingehend eindeutigen Handlungsbedarf.

Es ergibt aus unserer Sicht keinen Sinn, wenn die Stadtverwaltung ein Klimaschutzkonzept, eine Lärmaktionsplanung und nun das Konzept der Verkehrsberuhigung in Auftrag gibt und bezahlt und dann doch nur wenige der darin vorgeschlagenen Maßnahmen realisiert werden sollen. Wenn sich die Stadtverwaltung einzelne Strecken herauspickt, die ohnehin logische Erweiterungen bestehender Tempo-30-Zonen darstellen, vernachlässigt sie den schlüssigen Ansatz einer umfassenden Verkehrsberuhigung.

Aus unserer Sicht findet die gutachterliche Konzeption zur Verkehrsberuhigung einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Interessen aller Verkehrsteilnehmer. Ihre Umsetzung hätte einen positiven Einfluss auf die Lebensverhältnisse der Schwerinerinnen und Schweriner. Daher sollte sie kontinuierlich umgesetzt werden."

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