Schwerin – "Kinder, die wegen der Inhaftierung der politisch verfolgten Eltern in ein Heim eingewiesen wurden, haben nicht automatisch Anspruch auf Rehabilitierung. Das entschied der Bundesgerichtshof. Nach geltendem Gesetz müssen Betroffene nachweisen, dass auch ihre Unterbringung im Heim aus Gründen der politischen Verfolgung erfolgte. Diese Gesetzeslücke gilt es nun zu schließen“, sagte Justizministerin Kuder.
„Die entstandene Rechtslage widerspricht auch dem Zweck des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, wonach staatliches Unrecht in der DDR wiedergutzumachen ist. Das staatliche Unrecht erfasste aber nicht nur die politisch verfolgten und inhaftierten Eltern, sondern auch die Kinder. Durch ihre Heimeinweisung wurden sie selbst Opfer einer Freiheitsentziehung. Oft wurden Kinder in Sippenhaft genommen, ohne dass dies in den Akten ausdrücklich dokumentiert worden wäre. Viele Akten sind auch vernichtet. Wenn die Eltern oder andere auskunftsfähige Menschen dann nicht mehr leben, sind die ehemaligen Heimkinder praktisch nicht in der Lage, den Beweis zu erbringen, den der BGH fordert“, so Ministerin Kuder.
„Ich werde auf der Justizministerkonferenz im Juni eine Initiative starten mit dem Ziel, dass das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz ergänzt wird. Eine Rehabilitierung sollte auch dann ermöglicht werden, wenn die Heimunterbringung ausschließlich deshalb angeordnet wurde, weil Eltern politisch verfolgt und inhaftiert worden waren. Die Gesetzesänderung sollte auch den Betroffenen zugute kommen, deren Antrag auf Rehabilitierung wegen der Entscheidung des BGH zwischenzeitlich rechtskräftig abgelehnt worden ist“, sagte Justizministerin Kuder.