Schwerin – Mit der Vorlage des vierten und letzten Teils ist der regionale Nahverkehrsplan aus Sicht der Landeshauptstadt nunmehr komplett. Am Dienstag wurde Teil D des Nahverkehrsplans in den Hauptausschuss der Stadtvertretung eingebracht.
Begleitet wurde diese Planung vom Nahverkehrsbeirat, in den die Vorsitzenden der relevanten Fachausschüsse und des Behindertenbeirats, der Nahverkehr Schwerin und der Fachdienst für Verkehrsmanagement berufen waren. Zum Entwurf des Nahverkehrsplans Teil D wurden Stellungnahmen aller relevanten Träger öffentlicher Belange eingeholt.
Teil D enthält grundlegende Aussagen für die weitere Entwicklung des ÖPNV in Schwerin, insbesondere hinsichtlich seiner Bedienungsqualitäten und Finanzierung. Die Zielstellungen zur zukünftigen Netz- und Angebotskonzeption beinhalten Aussagen zur Aufgabenteilung zwischen Straßenbahn, Stadtbusverkehr und Regionalbusverkehr, soweit er das Territorium der Landeshauptstadt berührt.
Die Verknüpfung dieser Verkehrsträger zu einem integrierten Gesamtsystem soll im Wesentlichen über drei Hauptverknüpfungspunkte Kieler Straße, Hauptbahnhof und Stauffenbergstraße erfolgen. Dabei führen die Stadt-Umland-Achsen grundsätzlich jeweils bis zu den Hauptverknüpfungspunkten, die den Stadtgrenzen am nächsten gelegen sind. Dadurch soll die zentrale ÖPNV-Achse Bürgermeister-Bade-Platz – Hauptbahnhof – Marienplatz – Platz der Jugend entlastet und wirtschaftlich unvertretbare Parallelverkehre zur hoch leistungsfähigen Straßenbahn vermieden werden. „Sinn und Zweck der Hauptverknüpfungspunkte ist es, den Regionalbusverkehr und den städtischen Bus- und Straßenbahnverkehr zu einem leistungsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtsystem zu vernetzen. Das wird mit diesem Plan hervorragend gelingen. Für die Fahrgäste werden Kombitickets höchsten Komfort sichern“, ist Schwerins Wirtschaftsdezernent Bernd Nottebaum überzeugt.
Enthalten sind im Nahverkehrsplan auch Aussagen zu Angebotsanpassungen im bestehenden Stadtverkehr. So sollen Taktfahrpläne beim Stadtbus erweitert und vereinheitlicht werden. Eine vorgeschaltete Analyse der Erschließungsdefizite, die für einzelne Siedlungsgebiete in Schwerin bestehen, ergab allerdings, dass diese Defizite aufgrund der Nichtbefahrbarkeit der betreffenden Straßen durch Linienbusse oder aufgrund des zu geringen Nachfragepotentials in den meisten Fällen leider nicht behoben werden können.
Alternative Bedienformen wie Anrufsammeltaxis sollen in einem zeitlich und räumlich begrenzten Pilotbetrieb näher geprüft werden. Als ergänzende Qualitätsstandards definiert der Nahverkehrsplan insbesondere die Grundsätze für einen barrierefreien ÖPNV. Ferner werden Zielstellungen hinsichtlich der Qualifikationen des Personals und hinsichtlich Tarif und Vertrieb benannt.