Sternberg/Schwerin – Am Sonntag, gegen 18 Uhr, beging ein 36-jähriger Mann aus Hamburg in einem Brüeler Restaurant (zwischen Sternberg und Schwerin) einen Betrug und prellte den Gastwirt um die Bewirtungskosten von 42 Euro.
Der Mann begab sich unter einem Vorwand zu seinem Auto und stieg ein. Als ihn dann der Küchenchef am Wegfahren hindern wollte, gab der Täter mit seinem roten Ford Escort Gas.
Der 64-jährige Chef de Cuisine blieb zum Glück unverletzt. Er konnte sich durch einen Sprung zur Seite in Sicherheit bringen. Die sofort eingesetzten Beamten des Polizeirevier Sternberg konnten den flüchtigen Täter, trotz intensiver Bemühungen, zunächst nicht ergreifen.
Gegen 18.15 Uhr informierte ein 51-Jähriger den Polizeinotruf über einen gerade stattgefundenen Verkehrsunfall in Cambs (nahe Schwerin). Hier raste der Fahrer eines weinroten Ford Escort mit seinem Auto in seine Grundstücksmauer und entfernte sich dann unerlaubt vom Unfallort mit dem Auto. An der Mauer entstand ein geringer Sachschaden. Die Beamten hofften auf das Glück, nun den flüchtigen Täter ergreifen zu können. Leider war er auch diesmal schneller und entkam den Polizisten wiederum.
Um 18.30 Uhr ging bei der Polizei ein erneuter Notruf durch einen Fahrzeugführer ein, der hinter einem vermutlich alkoholisierten Autofahrer mit seinem Auto fuhr. Als der Zeuge den weinroten Ford Escort beschrieb, machten sich sofort mehrere Polizeifahrzeuge aus Schwerin und Sternberg an die Verfolgung des immer noch flüchtigen Täters.
Sie konnten den Flüchtigen mit seinem Fahrzeug auf einem Parkplatz in Schwerin ausfindig machen. Als der Mann die Polizeibeamten erkannte, beschleunigte er erneut. Die Beamten folgten den augenscheinlich stark alkoholisierten Mann, der auf seiner Fahrt mehrere Verkehrsverstöße beging. Schließlich kollidierte er mit einem parkenden VW Passat. Als der dreiste Täter nun seine Flucht zu Fuß fortsetzen wollte, griffen die Schweriner Polizisten zu und nahmen ihn fest.
Er wird sich nun wegen Betrug, gefährlicher Körperverletzung, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten müssten. Die Fahrerlaubnis konnten die Beamten ihn nicht mehr wegnehmen, er hatte schlichtweg keine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen.