Schwerin – Nach dem privaten Besuch eines Bekannten im Umland von Crivitz registrierte ein Schweriner Staatsanwalt in der dortigen Nachbarschaft einen intensiven Geruch nach Marihuana. Der Staatsanwalt lokalisierte das Einfamilienhaus, aus dem der Geruch kam, leitete am nächsten Morgen ein Ermittlungsverfahren gegen den 38-jährigen Bewohner ein und erwirkte einen Durchsuchungsbeschluss bei dem Amtsgericht Schwerin, der am 09.12.2015 durch den Staatsanwalt und Beamte der KPI Schwerin vollstreckt wurde.
Die Beamten fanden in dem Keller des Hauses eine in Betrieb befindliche Cannabisauf-zuchtanlage (8 bis 1,50 m große Pflanzen mit stark ausgeprägtem Blütenstand) sowie mehrere 100 g Marihuana aus einer vorangegangenen Ernte. Ferner konnten die Beamten bei dem arbeitslosen Beschuldigten Bargeld in Höhe von ca. 1.000,- € beschlagnahmen. Der Beschuldigte, der mit einem hochpreisigen Sportwagen am Straßenverkehr teilnimmt, besaß daneben einen sogenannten „Hanf-Führerschein“, der Konsumenten von Betäubungsmitteln – aus Sicht der Ermittlungsbehörden unbrauchbare – Tipps gibt, wie sie sich nach Genuss von Cannabis bei Verkehrskontrollen verhalten sollen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Beschuldigten nunmehr wegen des Anbaus, der Herstellung und des Handeltreibens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Hierfür sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von 1 bis 15 Jahren vor.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung hin.