Schwerin Hauptbahnhof (ots) – Am gestrigen Mittwoch, gegen 14:00 Uhr, wurde eine 22-jährige deutsche Staatsangehörige aus Schwerin durch zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes aufgefordert, ihr nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenes Kfz vom Gelände des ehemaligen Bahnwerkes am Hauptbahnhof Schwerin zu entfernen. Sie wurde dahingehend belehrt, dass es ihr nicht gestattet ist dieses Kfz ohne Zulassung und Versicherungsnachweis im öffentlichen Verkehrsraum zu führen. Durch die Fahrzeughalterin wurde zugesagt, dass Fahrzeug noch am selbigen Tag mittels Anhänger zu verbringen.
Keine Stunde später konnten Beamte des Bundespolizeirevieres Schwerin beobachten, wie sich die junge Frau mit dem Kfz fahrend vom oben genannten Ort entfernte. In Kenntnis des Sachverhaltes wurde durch die Beamten der Fahrerin durch Haltezeichen signalisiert das Fahrzeug anzuhalten. Doch die Fahrerin setzte ihre Fahrt, bis zu einem am Hauptbahnhof Schwerin angrenzenden Privatgrundstück, unbeirrt fort. Noch vor Erreichen des Fahrzeuges durch die Beamten der Bundespolizei flüchtete die Fahrerin fußläufig in ihre Wohnung.
Von der jungen Frau wurde die Identität ermittelt und ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie des Missachtens von Zeichen, Weisungen, Haltegeboten oder Anweisungen von Polizeibeamten eingeleitet.