Schwerin – Aufgrund einer Weiterbildung bleiben die Abteilungen Ordnungsbehördliche Aufgaben und Gewerbe des Amtes für Ordnung am 17. und 26. November 2015 geschlossen.
Auch telefonische Auskünfte können durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht erteilt werden. Es ist aber möglich, Anträge an diesen beiden Tagen beim Kommunalen Ordnungsdienst abzugeben.