Schwerin – Die Parkgebührenordnung der Landeshauptstadt soll angepasst werden. Die entsprechende Verwaltungsvorlage wurde heute (13. Oktober) in den Hauptausschuss eingebracht.
Die neue Satzung sieht auf Beschluss der Stadtvertretung vor, die Bewirtschaftungszeiten generell von Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr zu verlängern. Mit dem Entwurf sollen auch die Parkgebühren moderat angepasst werden. „Nach wie vor ist der Parkdruck in der Innenstadt gegeben. Mit der Anhebung der Parkgebühren erhoffen wir uns eine Entlastung des Straßennetzes in der Innenstadt und für die Bewohnerinnen und Bewohner ein besseres Parkplatzangebot in Wohnungsnähe sowie eine verminderte Lärm- und Abgasbelastung. Wir haben uns an den Gebühren der Hansestadt Wismar orientiert“, erklärt der Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement Dr. Bernd-Rolf Smerdka.
Konkret werden die Gebühren in der Zone 1 von 1 Euro/Stunde auf 1,50 Euro/Stunde und in Zone 2 von 0,50 Euro/Stunde auf 1 Euro/Stunde angehoben. Darüber hinaus wird eine dritte Zone mit Gebühren von 2 Euro/Stunde in dem touristisch stark genutzten Bereich um das Mecklenburgische Staatstheater eingeführt. Dieser Zone sollen folgende Straßen angehören: Alter Garten, Theaterstraße, Salzstraße, Baderstraße, Kleiner Moor, Ekhofplatz, Glaisinstraße, Ritterstraße sowie Teile der Werderstraße.
Die Nutzung eines Tagestickets und das kostenlose Kurzzeitparken mit einer Dauer von 15 bis 30 Minuten in ausgewählten Bereichen des Stadtgebietes bleiben unverändert erhalten.
„Und auch die Gebühr für Bewohnerparkausweise von 30,70 Euro erhöht sich durch die neue Satzung nicht“, so Smerdka. „Ferner haben wir die Anregungen aus den innerstädtischen Ortsbeiräten aufgegriffen, Zuschnitte der bestehenden Zonen zu erweitern, beispielsweise Zonen zusammen zu legen, um Anliegern ein größeres Areal für das Parken ihrer PKW zur Verfügung zu stellen.“
Über die neue Parkgebührenordnung, die letztmalig im November 2011 angepasst wurde, wird abschließend die Stadtvertretung entscheiden.