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Schweriner Eltern aufgepasst! Anmeldungen für das Schuljahr 2016/2017

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Schwerin – Für das nächste Schuljahr müssen alle Kinder angemeldet werden, die vom 1. Juli 2009  bis zum  30. Juni 2010 geboren wurden und in Schwerin wohnen. In der Zeit vom 1. bis zum 29. Oktober 2015 erfolgt die Anmeldung wieder im Bürgerbüro des Stadthauses der Landeshauptstadt zu den Öffnungszeiten.

Anzumelden sind auch die Kinder, die für das Schuljahr 2015/16 von der Schule zurückgestellt wurden. Soll das Kind für das kommende Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt oder vorzeitig eingeschult werden, ist ebenfalls eine Schulanmeldung im Bürgerbüro notwendig.

Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes und der gültige Personalausweis bzw. Reisepass der/des Personensorgeberechtigten mitzubringen. Die anzumeldenden Kinder brauchen bei der Anmeldung nicht mit dabei sein.

Die Schulanmeldung ist im Falle des gemeinsamen Sorgerechts von beiden Personensorgeberechtigten vorzunehmen. Sollte ein Personensorgeberechtigter verhindert sein, ist bei der Anmeldung eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. Bei alleinigem Sorgerecht ist die Negativbescheinigung mitzubringen. In Ausnahmefällen ist eine Schulanmeldung, mit einer von den Personensorgeberechtigten ausgestellten Vollmacht, durch eine dritte Person des Vertrauens zulässig. Die Vollmacht muss jeweils die/den vollständigen Namen und die Anschrift, das Geburtsdatum, sowie den ersten und zweiten Schulwunsch mit entsprechendem Hortwunsch enthalten.

Weitere Informationen zum Schulanmeldeverfahren und zur  Hortbetreuung sind unter www.schwerin.de/Bürgerservice/Bildung/Schulen  abrufbar.

Schulwahl

Um den Eltern einen Überblick über die vorhandenen Grundschulen in der Stadt Schwerin zu geben, liegt im Bürgerbüro ein „Wegweiser für Grundschulen“ bereit. Hier stellen sich die Grundschulen in staatlicher und freier Trägerschaft mit ihrem Profil vor.

Für die Eltern, die sich den „Tag der offenen Tür“ in den Grundschulen vormerken wollen, nachfolgend die Termine im Überblick:

Staatliche Grundschulen:

Heinrich-Heine-Schule – 24.09.2015   15.00 – 17.00 Uhr

Friedensschule – 26.09.2015   10.00 – 12.00 Uhr

Fritz-Reuter-Schule – 25.09.2015   15.00 – 17.00 Uhr

Grundschule Lankow – 22.09.2015   16.00 – 18.00 Uhr

John-Brinckman-Schule – 23.09.2015   16.00 – 17.30 Uhr

Nils-Holgersson-Schule – 29.09.2015   16.00 – 17.30 Uhr

Grundschule am Mueßer Berg – 29.09.2015   9.45 Uhr 1.Führung und 10.45 Uhr 2.Führung

Astrid-Lindgren-Schule – 26.09.2015   9.00 – 12.00 Uhr

Schulen in freier Trägerschaft:

Neumühler Schule – 21.11.2015   9.00 – 12.00 Uhr

Niels-Stensen-Schule – 10.10.2015   10.00 – 14.00 Uhr

Pädagogium – 19.09.2015   ab 10.00 Uhr

Montessori-Schule – 10.10.2015   10.00 – 13.00 Uhr

Freie Waldorfschule Schwerin – 10.10.2015   9.00 – 12.00 Uhr

Schweriner Haus des Lernens – 19.09.2015   9.30 – 14.00 Uhr

Kreativitätsgrundschule – 10.10.2015   10.00 – 12.30 Uhr

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