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Bei Internet-Ausfall Schadenersatz

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Karlsruhe – Wenn bei einem Internet-Nutzer der Anschluss ausfällt, dann besteht Anspruch auf Schadenersatz, so entschied sich jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Da auch der private Zugang zum Internet eine zentrale Bedeutung in der Lebensführung ist, wurde das Grundsatzurteil vom BGH so gefällt.
Ein sogenannter Ersatzanspruch bestehe auch, ohne den Nachweis eines konkreten Schadens, wenn die Nutzungsmöglichkeit entfällt.
Diese Entscheidung gilt allerdings nicht nur für das Internet, sondern auch für den Telefonanschluss. (rkr)

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