Berlin – Mehr Verbraucherrechte in der digitalen Welt fordert Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zum Weltverbrauchertag am 15. März 2013. „Wir dürfen uns die Regeln nicht von global aktiven Suchmaschinen, sozialen Netzwerken oder Online-Shops vorgeben lassen. Wir müssen die Spielregeln vorgeben, an die sich die Anbieter zu halten haben, die in Europa Geschäfte machen wollen“, sagte Aigner in Berlin bei der Veranstaltung der Verbraucherschutzministerkonferenz mit dem Titel „Moderne Verbraucherpolitik in der digitalen Zukunft“. Hohe Datenschutzstandards und verbraucherfreundliche Grundeinstellungen seien Erfolgsfaktoren für die Zukunft der Informationsgesellschaft. „Neben den grenzenlosen Möglichkeiten der Netzwelt müssen wir auch über klare Grenzen reden", sagte Aigner. Die Gelegenheit dazu bietet die Datenschutzgrundverordnung, an der die Europäische Union derzeit mit Hochdruck arbeitet.
„Online-Banking, Waren bestellen, Termine und Kontakte pflegen, Reisen buchen, Informationen recherchieren – im digitalen Zeitalter bieten sich unendlich viele Möglichkeiten und damit auch Chancen für die Verbraucher. Das Internet erleichtert und bereichert den Verbraucheralltag in vielerlei Hinsicht“, so Aigner. Andererseits berge das World Wide Web zahlreiche Risiken wie Datenmissbrauch, Identitätsdiebstahl, Mobbing oder untergeschobene Verträge. „Die persönlichen und wirtschaftlichen Folgen sind oft gravierend“, so Aigner. „Hier benötigen wir verlässliche internationale Regeln zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt."
Dies ist das Ziel der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Aigner und die zuständige EU-Justizkommissarin Viviane Reding hatten die Verordnung kürzlich bei einem Treffen in Brüssel als „historische Chance“ bezeichnet, um bestehende Datenschutzregeln zu modernisieren und an das digitale Zeitalter anzupassen. Wesentliche Eckpunkte der Verordnung sind die Stärkung der Einwilligung, die Verankerung von Löschungsrechten, datenschutzfreundliche Voreinstellungen sowie die Berücksichtigung des Datenschutzes im Produkt-Design. Aigner: „Gerade die Voreinstellungen sind zentral für das Vertrauen der Verbraucher. Sie sind auch der Knackpunkt bei Facebook & Co, um diese Dienste sicher nutzen zu können. Datenschutz ist eine Frage der Einstellung." Nach dem vorliegenden Entwurf soll für alle Unternehmen, die ihre Dienste an europäische Verbraucher richten, dasselbe europäische Datenschutzrecht gelten. "Für multinational aufgestellte Unternehmen darf es keine Schlupflöcher mehr geben", sagte Aigner.
Neben der Politik forderte Aigner noch mehr Engagement der IT-Branche: „Weite Teile der Branche haben erkannt, dass Sicherheit, Transparenz und Datenschutz klare Wettbewerbsvorteile bringen." Jedoch müsse die Wirtschaft noch konsequenter auf sichere, vertrauenswürdige und nachvollziehbare Angebote setzen. Aigner: „Für die IT-Branche ist Datenschutz eine Schicksalsfrage. Im Internet wird langfristig nur Erfolg haben, wer die Interessen der Nutzer respektiert und ihre persönlichen Daten so gut wie nur irgendwie möglich schützt." Die Verbraucher müssten sich darauf verlassen können, dass Geräte und Anwendungen sicher sind und die Anbieter ihre Privatsphäre respektieren und schützen.
Das Recht auf Sicherheit und sichere Produkte, das Recht auf umfassende Information, das Recht auf freie Wahl und das Recht, gehört zu werden: Am 15. März 1962 hat der ehemalige US-Präsidenten John F. Kennedy in einer Rede vor dem amerikanischen Kongress erstmals vier grundlegende Rechte der Verbraucher formuliert. Aigner zum Weltverbrauchertag 2013: „Die Wahrung dieser grundlegenden Verbraucherrechte müssen wir auch im digitalen Zeitalter sicherstellen.“
Die Bundesregierung hat in der laufenden Legislaturperiode zahlreiche Vorhaben zur Stärkung des Verbraucherschutzes im IT-Bereich auf den Weg gebracht, u.a.:
• Seit 1. August 2012 greift die so genannte "Button-Lösung“ zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr. Danach sind die Anbieter verpflichtet, noch vor dem Abschluss eines Vertrages über wesentliche Vertragselemente wie den Preis oder Vertragslaufzeiten zu informieren – in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise.
• Am Mittwoch, 13. März 2013, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf gegen unlautere Geschäftspraktiken auf den Weg gebracht, der die Verbraucher vor unseriösen Inkassopraktiken schützt, den Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung effektiver ausgestaltet und das Abmahnunwesen etwa bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen eindämmt.
• Die vom Bundesverbraucherministerium angestoßene Debatte zu Google Streetview hat den Schutz der Privatsphäre im Bereich der Geodatendienste ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Bei Google Streetview und vergleichbaren Kartendiensten wurden so weitreichende Widerspruchsmöglichkeiten für Bürger durchgesetzt wie in keinem anderen Land der Europäischen Union.
• Mit der Initiative "Verbraucherbildung – Konsumkompetenz stärken" fördert das Bundesverbraucherministerium unter anderem die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen. Ähnliches leisten die vom BMELV geförderten Projekte "watch your web" und "Verbraucherrechte in der digitalen Welt".
• Unter der Adresse "cloud.irights.info“ finden Internetnutzer seit Oktober 2012 alles Wissenswerte rund um die Cloud-Technologie. Das Bundesverbraucherministerium fördert den Aufbau des Portals. Mit dem neuen Portal, angedockt an das preisgekrönte Informationsangebot von iRights.info, erhalten Verbraucher alle Informationen zur Nutzung von Clouds.