München – Heute hat die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung zur Vergabe der Mobilfunkfrequenzen bekannt gegeben. Es wird im zweiten Quartal dieses Jahres eine Auktion geben. Die Regeln dafür stehen nun fest. Bei der Auktion werden nicht nur die im Jahr 2016 auslaufenden Nutzungsrechte für die 900 MHz- und 1800 MHz-Frequenzen versteigert. Es stehen auch komplett neue Frequenznutzungsrechte für 700 MHz sowie 1,5-GHz zur Verfügung, um auf das rasant wachsende mobile Datenvolumen zu reagieren.
Grundsätzlich gleicht das Verfahren demjenigen der Auktion im Jahr 2010. Damals ging es um das Frequenzspektrum, das heute für die neue LTE-Technologie eingesetzt wird. Allerdings enthielt der ursprüngliche Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur (“BNetzA”) für die jetzt anstehenden Frequenzen einige Punkte, die in den vergangenen Monaten für Diskussionen mit Mobilfunkanbietern in Deutschland, Verbänden und Telekommunikationsausrüstern gesorgt hatten. Die Unternehmen sahen die Planungs- und Investitionssicherheit eingeschränkt, die sie für den fortschreitenden Netzausbau dringend benötigen. Immerhin bilden Frequenzen die Grundlage für die privatwirtschaftlich betriebenen Mobilfunknetze.
Bei einigen Themen hat es nun Anpassungen gegeben. “Die Bundesnetzagentur hat aus unserer Sicht in einem komplexen Interessenumfeld einen gangbaren Kompromiss gefunden, der die Voraussetzungen für einen aktiven Breitbandausbau sowie funktionierenden Wettbewerb erfüllt und damit im Interesse der deutschen Verbraucher ist”, sagt Thorsten Dirks, CEO von Telefónica in Deutschland. “Damit das so bleibt, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Politik in einer staatlichen Förderung von Breitbandausbauvorhaben keine Umverteilung von Auktionserlösen an einzelne Wettbewerber vornimmt.”
Neues Spektrum: Brachliegende Frequenzen werden freigegeben
Ein Knackpunkt im ursprünglichen Entscheidungsentwurf war beispielsweise der bisher ungenutzte oberste 1800 MHz-Block, der nun doch in das Verfahren einbezogen wird. “Das 1.800 MHz Band trägt heute eine große Last von mobiler Sprachtelefonie und innerstädtischer LTE-Versorgung“, sagt Professor Thomas Kürner vom Institut für Nachrichtentechnik der Technischen Universität Braunschweig.
Deshalb befürwortet er die Nutzung. In einem Gutachten argumentiert er mit Erfahrungswerten aus anderen EU Ländern gegen die anfänglichen Bedenken der Behörde, eine Nutzung dieses Blocks könne ein Störpotential für Schnurlostelefone bedeuten.
Denn diese nutzen die Funktechnik DECT, für die der oberste Block des 1800 MHz-Spektrums ein Schutzband sein sollte.
Breitbandversorgung: 50 Mbit/s pro Antennensektor
Bei den Vorgaben für eine flächendeckende Breitbandversorgung sind die Anbieter nun verpflichtet, Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s pro Antennensektor im Downlink sicher zu stellen, damit in der Regel 10 Mbit/s pro Haushalt zur Verfügung stehen. Zudem müssen sie eine Abdeckung von mindestens 98 Prozent der Haushalte sicher stellen, wobei sie auf sämtliche ihnen zur Verfügung stehende Frequenzen zurück greifen können. Für etwaige Neueinsteiger gelten deutlich geringere Verpflichtungen.
700 MHz Frequenzen: Ratenzahlung vereinbart
Eine weitere Neuerung liegt in der Zahlung der ersteigerten 700 MHz Frequenzen. Dieser Frequenzbereich wird derzeit noch für die Digitale Rundfunktechnik DVB-T genutzt, kann jedoch wegen der HD-fähigen Nachfolgetechnologie DVB-T2 geräumt werden und steht nun erstmals dem Mobilfunk zur Verfügung. Allerdings werden die Frequenzen erst sukzessive in einigen Jahren frei. Die Bundesnetzagentur hat sich nun dafür entschieden, das Geld nicht gleich nach der Auktion zu verlangen, sondern drei gleichhohe Raten zu veranschlagen. Ansonsten hätten die Mobilfunkunternehmen zahlen müssen, bevor sie die Frequenzen überhaupt nutzen können.
Wegen der späteren Nutzung der 700-MHz-Frequenzen hat sich auch der Zeitraum der Nutzungsrechte verlängert. Sämtliche versteigerten Nutzungsrechte laufen nun erst zum 31.12.2033 aus.
Was die zuletzt in den Medien immer wieder erwähnte Diskussion um Neueinsteiger in den Markt anbelangt, hat die Bundesnetzagentur in ihrer Entscheidung klar gemacht: Es sei „sachlich nicht geboten und auch der Förderung des Wettbewerbs nicht dienlich“, Frequenzblöcke für Neueinsteiger zu reservieren. Allerdings sind in der finalen Entscheidung die Ausbauverpflichtungen für etwaige Neueinsteiger nochmals verringert worden.
Gefährdete Chancengleichheit: Auktionserlöse als Fördermittel verzerren den Wettbewerb
Bis zum 6. März 2015 haben interessierte Unternehmen nun die Möglichkeit, sich für die Teilnahme an der Auktion zu bewerben. Voraussichtlicher Start der Frequenzauktion ist im zweiten Quartal 2015. Was jedoch mit den Auktionserlösen geschieht, ist einer der Diskussionspunkte, die offen geblieben sind. Die Bundesregierung plant, mit den Erlösen den Breitbandausbau zu fördern. Thomas Fetzer, Professor für Öffentliches Recht, Regulierungsrecht und Steuerrecht an der Universität Mannheim, betont in einem Gutachten: “Eine finanzielle Förderung des Breitbandausbaus darf die Wettbewerbssituation zwischen privaten Anbietern nicht verzerren.”. Durch den Wettbewerb stehe den Verbrauchern heute ein breites Telekommunikationsangebot zur Verfügung, dessen Preisniveau in den vergangenen 20 Jahren stetig gefallen sei. “Da jedoch absehbar ist, dass ein Großteil der Auktionserlöse an die Festnetzsparte eines Mobilfunknetzbetreibers zurück fließen wird, sind solche Wettbewerbsverzerrungen wahrscheinlich”, erklärt der Experte.
Die Aussicht auf staatliche Fördermittel könnte einzelne Akteure ermutigen, überhöhte Gebote abzugeben. Dies hätte jedoch zur Folge, dass künstlich viel Geld in die Auktion fließt, das später für den Ausbau der Netze fehlt. Dies kann jedoch mit Blick auf das rasant steigende Datenvolumen nicht im Sinne der Verbraucher sein.