Schwerin – Das Land vergibt im kommenden Jahr wieder Aufenthalts-, Arbeits- und Reisestipendien in den Bereichen Bildende Kunst/Fotografie, Darstellende Kunst/Tanzperformance, Musik/Komposition, Literatur und spartenübergreifende Vorhaben. Bewerbungen müssen bis zum 15. Januar 2017 (Poststempel) im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schwerin eingehen. Im kommenden Jahr stehen insgesamt 30.000 Euro für die Künstlerstipendien bereit.
„Die Stipendien sind bei Künstlerinnen und Künstlern begehrt“, sagte Kulturministerin Birgit Hesse. „Bei einem Aufenthalt im Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop, im Landesatelier des Schleswig-Holstein-Hauses in Rostock oder im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf können sie sich ganz ihrer Arbeit widmen und werden in kreativen Schaffensphasen finanziell unterstützt. Für das Land sind die Künstlerstipendien eine besondere Form der Einzelkünstlerförderung“, betonte Hesse.
Die Stipendien werden in einem geregelten Bewerbungsverfahren vergeben. Die Auswahl erfolgt durch eine Kunstkommission. Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass die Künstlerinnen und Künstler ihren Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben. Bei einem Aufenthaltsstipendium können sie beispielsweise eine monatliche Unterstützung von 1.000 Euro erhalten, bei einem Arbeitsstipendium sind es max. 5.000 Euro. Bei einem Reisestipendium handelt es sich um Zuschüsse in Höhe von max. 3.000 Euro je Projekt.
Die aktuelle Ausschreibung für die Stipendien ist auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Im Jahr 2016 haben 13 Künstlerinnen und neun Künstler ein Arbeits-, Reise- oder Aufenthaltsstipendium des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten.