Schwerin – Der Schiedsrichterausschuss des Kreisfußballverbandes (KFV) Westmecklenburg e.V. bietet 2019 den nächsten Anwärterlehrgang für Schiedsrichter an. Zum ersten Mal wird dieser als Onlinelehrgang mit notwendigem „Selbststudium“ und drei festen „Präsenzveranstaltungen“ durchgeführt:
• Freitag, den 29. März > Eröffnungsveranstaltung und
• Sonntag, den 28. April > Prüfung,
• die 3. Präsenzveranstaltung wird noch bekannt gegeben.
• Orte: Diese richten sich nach den Wohnorten der Teilnehmer/innen und werden folglich noch rechtzeitig bekannt gegeben.
Für die Anmeldung der Sportfreunde ist das „Formular zur Ausbildung SR“ – welches auf der Website des KFV unter „Vordrucke“ zu finden ist – zu verwenden und ausgefüllt an den Verantwortlichen und Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses, den Obmann Tino Männer (tino.maenner@lfvm-v.evpost.de), zu senden. Zudem ist der „Antrag auf Zugangsberechtigung zum DFBnet“ vor Ausbildungsbeginn auszufüllen (wichtig: Angabe der E-Mail der Anwärterin bzw. des Anwärters), der ebenfalls auf der Website zu finden ist.
Abgabetermin für beide Formulare ist jeweils der 28. März! Bis dahin ist spätestens auch die Ausbildungsgebühr in Höhe von 80,00 Euro auf das Konto des KFV Westmecklenburg e.V. zu überweisen! Die entsprechenden Überweisungsträger sind hierbei an den Sportfreund Sven Förster, Schatzmeister des KFV Westmecklenburg, zu richten (sven.foerster@lfvm-v.evpost.de). > siehe § 25 der Finanzordnung des KFV WM e.V. (für die Kontobelegung der Vereine)
Hinweis: Ohne Einzahlungsbeleg ist keine Teilnahme am Lehrgang möglich! In Ausnahmefällen kann die Gebühr gegen Quittung auch vor Beginn der Ausbildung vor Ort bezahlt werden.
Bei weiteren Fragen steht der Schiedsrichterausschuss des Kreisfußballverbandes Westmecklenburg e.V. gerne zur Verfügung.