Rostock – Nachdem gestern in dem Weißstorchbestand Rostock das Vogelgrippe Virus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen wurde, laufen die weiteren Untersuchungen auf Hochtouren.
Der Zoo Rostock bleibt bis zur Auswertung der Laborproben, bis einschließlich zum kommenden Montag, den 12. Januar 2015, geschlossen. „Dies ist auf jeden Fall für den Zoo selbst und die Besucherinnen und Besucher sehr bedauerlich. Zum Glück befinden wir uns nicht in der Hauptsaison und das Wetter ist momentan auch nicht sehr einladend. Doch wir müssen vorsichtig sein und alles dafür tun, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern“, so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V.
Außerdem wird bekannt gegeben, dass für das gesamte Stadtgebiet der Hansestadt Rostock ein Aufstallgebot gilt. „Damit soll ein potentieller Verbreitungsweg über die Umwelt unterbunden werden“, sagte der Minister.
Die epidemiologischen Untersuchungen laufen indes weiter. Sicher ist, dass die betroffenen Weißstörche Vogelgrippeviren aufwiesen. Eine amtliche Verifizierung ob H5N8 bleibt noch aus. Auch wurden 20 Futterproben untersucht, darunter fast ausschließlich Eintagskücken, die alle negativ ausfielen, also keine Vogelgrippeviren in sich trugen.
Weitere Proben werden derzeit durch 4 Epidemiologen-Teams gesammelt. Zu den Teams gehören Mitarbeiter des zuständigen Veterinäramtes Rostock, des Zoos, des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, dem Friedrich-Loeffler-Institut sowie der Feuerwehr Rostock. 3 Teams sammeln derzeit Proben im Zoo und ein Team bei Hobbyhaltungen in einem Umkreis von einem km. Dazu gehören unter anderem Tupferproben von lebenden Tieren. „Wir setzen derzeit alles daran, die möglichen Eintragswege nachzuvollziehen.
Überdies wird die Presseinformation von gestern ergänzt, dass auch 5 Gänse aus derselben Unterbringung getötet werden mussten. Damit sind bisher neben den 12 Weißstörchen und 25 Enten insgesamt 42 Tiere getötet worden. „Von einer weiteren Tötung wird vorerst abgesehen, da im Zoo seltene Vogelarten leben, die unter besonderem internationalen Schutz stehen. Wir behalten uns jedoch weitere Schritte vor, falls wir weitere Nachweise erhalten“, erklärte der Minister.
Die epidemiologischen Erhebungenheute ergaben, dass die Störche in der Zeit zwischen dem 18. und 28. Dezember die Möglichkeit zum Auslauf und Zugang zu freien Wasserflächen des Zoos hatten. Damit wurde nicht gegen etwaige Auflagen verstoßen. Dennoch ist damit eine weitere Eintragsmöglichkeit gegeben.