Rostock Seehafen (ots) – Am gestrigen Sonntag gegen 10.45 Uhr, wurde eine vierköpfige syrische Familie (ein 32-jähriger Mann, eine 27-jährige Frau und zwei Kinder im Alter von 5 und 9 Jahren) in einem internationalen Fernbus bei der Ausreise nach Dänemark festgestellt.
Bei der Kontrolle legte die Familie gültige syrische Reisepässe vor. In diesen Pässen waren scheinbar gültige Schengen-Visa angebracht. Schnell konnten die Beamten feststellen, dass die Visa offensichtlich gefälscht waren.
Eine genauere Prüfung ergab, dass die Visaetiketten zu einer Formularreihe gehören, die international als Fälschungen ausgeschrieben waren. Für die gefälschten Visa und die Schleusung von Syrien nach Deutschland soll der Familienvater insgesamt über 10.000 Euro bezahlt haben.
Nach Beendigung der Ermittlungen stellte die Familie ein Schutzersuchen und wurden an die zentrale Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Horst/Nostorf weitergeleitet.
Nur wenige Stunden später, kontrollierten die Beamten der Bundespolizei ein österreichisches Taxi (Ford Galaxy), in dem sich neben dem 39-jährigen türkischen Taxifahrer weitere acht Personen, davon 3 Kinder, befanden.
Bei den Mitinsassen des Taxis handelte es sich um irakische Staatsangehörige ohne Reisedokumente, die mit einem Fährschiff nach Schweden gelangen wollten. Der Taxifahrer soll die irakischen Staatsangehörigen bereits in Wien/Österreich aufgenommen haben und sollte diese gegen Bezahlung nach Skandinavien bringen.
Der Taxifahrer wurde festgenommen. Die irakischen Staatsangehörigen stellten gegenüber den Beamten ein Schutzersuchen und wurden ebenfalls an die zentrale Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Horst/Nostorf weitergeleitet.
Der türkische Taxifahrer wurde noch heute Vormittag dem Haftrichter beim Amtsgericht Rostock vorgeführt. Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens wurde er hier zu einer Haftstrafe von fünf Monaten verurteilt. Die Haft wurde zur Bewährung ausgesetzt. In der Folge wurde durch die Bundespolizei die sofortige Abschiebung des türkischen Taxifahrers, der in Österreich einen festen Wohnsitz und einen Aufenthaltstitel für Österreich hat, nach Österreich veranlasst. Diese Abschiebung wird im Nachgang eine Einreisesperre nach sich ziehen.