Wismar/Warin (ots) – Am 11. Juli wurde dem Polizeihauptrevier Wismar unzulässiger Lärm in der Nähe von Warin gemeldet. Da nicht bekannt war, woher genau der Lärm kam, fuhren die Beamten nach Gehör von Waldheim in Richtung Tempziner See. Dort wurden sie auch fündig.
Eine Gruppe von Minimal Techno Fans hielt sich dort auf, um eine Party mitsamt Musikanlage zu feiern. Mit Hilfe der Sternberger Kollegen lösten die Beamten die Party auf und belehrten die Anwesenden darüber, dass sie selbstverständlich im berauschten Zustand keine Kraftfahrzeuge führen dürfen. Die Personen versprachen, dass sie mit Drogen nichts am Hut hätten und sich abholen, bzw. nicht alkoholisierte Fahrer die Fahrzeuge steuern lassen würden.
Da die Beamten dem Frieden nicht trauten, bestreiften sie verstärkt den Bereich um Waldheim und Warin mit Unterstützung der Kräfte der Autobahnpolizei Metelsdorf. Kurze Zeit später stellte eine Streifenwagenbesatzung tatsächlich einen Fahrer fest, welcher unter Rauschmitteleinfluss fuhr. Dieser kam jedoch vom Glammsee und war kurz schwimmen. Bei einer Streifenfahrt durch Waldheim fiel einer weiteren Streifenwagenbesatzung eine Kolonne von vier Fahrzeugen auf, welche mit hohem Tempo durch die Ortschaft fuhr. Um alle Wagen stoppen zu können, wurden die Kräfte der Autobahnpolizei per Funk über die Abgangsrichtung informiert.
Diese sperrten die L 31 in Warin und konnten zwei der vier Fahrzeuge stoppen. Eines der Fahrzeuge konnte sich der Kontrolle entziehen. Ein weiteres Fahrzeug bog an der Kontrollstelle in die Straße "Am Glammsee" ab und konnte durch Beamte des PHR Wismar gestellt werden. Bei der anschließenden Kontrolle der Fahrtüchtigkeit wurde bei einem Fahrzeugführer ein Atemalkoholwert von 0,9 Promille gemessen. Dieser wurde zum AVPR Metelsdorf verbracht um dort einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest durchzuführen.
Bei dem Fahrzeugführer, welcher durch die Kräfte des PHR Wismar gestellt wurde, wurde auf Grund von körperlichen Auffälligkeiten ein Drogenvortest durchgeführt, welcher positiv auf Amphetamin reagierte. Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Person, seines Fahrzeugs und seiner Wohnräume wurden unter anderem geringe Mengen von Betäubungsmitteln, u.a. Marihuana, XTC-Tabletten und Amphetamin, aufgefunden. Des Weiteren wurden Utensilien zur Aufzucht von Cannabispflanzen, sowie Dealer Utensilien entdeckt. Damit nicht genug.
Im Bücherregal fanden die Beamten ein "Butterflymesser", einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Neben der Anzeige zur Rauschfahrt erwarten den jungen Mann eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, sowie eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.