Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen den 19-jährigen LINKEN-Nachwuchspolitiker Julian K. Anklage zum Jugendrichter des Amtsgerichts Schwerin wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat erhoben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der Angeschuldigte hinreichend verdächtig, einen in seiner Strafanzeige am 05.01.2016 beschriebenen Überfall auf seine Person erfunden zu haben.
Der Angeschuldigte hatte seinerzeit über die Internetwache der Polizei behauptet, am 04.01.2016 in Wismar in einem Park am Bahnhof von drei Männern angegriffen worden zu sein. Nach seiner Schilderung habe ihn ein Täter niedergeschlagen, eine zweite Person ihm mit einem Messer Schnitt- und Stichverletzungen zugefügt und die dritte Person ihn gegen das Bein getreten. Die Täter hätten ihn als „schwule Kommunistensau“ und „dreckige Zecke“ beschimpft. Nur aufgrund seiner starken Gegenwehr seien die Angreifer geflüchtet.
Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft fand eine Rekonstruktion des angezeigten Geschehens am Tatort statt, bei der erhebliche Widersprüche zum Inhalt der Strafanzeige auftraten. Zudem hat die rechtsmedizinische Untersuchung des Angeschuldigten ergeben, dass die Art der Verletzungen nicht mit dem behaupteten Verlauf des Überfalls in Übereinstimmung zu bringen sind, sondern das Verletzungsbild vielmehr alle Merkmale einer Selbstbeibringung aufweise.
Die Staatsanwaltschaft Schwerin hatte am 08.02.2016 das aufgrund der Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Körperverletzung zum Nachteil des Julian K. eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt.
Der Angeschuldigte bestreitet den Vorwurf des Vortäuschens einer Straftat und hält an seiner eigenen Schilderung fest.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass für den Angeschuldigten auch nach Anklageerhebung der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt.