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Haftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen vollstreckt

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Ludwigslust (ots) – Von den Beamten des Bundespolizeireviers Schwerin mit einem Besuch überrascht,  zeigte sich ein 42-jähriger deutscher Staatsangehöriger.

Grund für den Besuch war ein durch die Staatsanwaltschaft Berlin ausgestellter Haftbefehl den es galt zu vollstrecken.

Der Betroffene wurde zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.300,- Euro wegen mehrfachen Erschleichens von Leistungen verurteilt. Bei Nichtzahlung ist eine Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 52 Tagen angeordnet.

Dies wollte der Betroffene unbedingt vermeiden und zahlte den geforderten Betrag im Beisein der Beamten bei der Justizkasse ein, so dass dieser auf freien Fuß belassen wurde.

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