Rampe (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stralsund und des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern.
Im Dezember 1998 ereignete sich im ehemaligen Landkreis Grimmen ein Sexualdelikt. Eine damals 13-Jährige wurde im heimischen Elternhaus Opfer einer Vergewaltigung. Schnell konnte die Identität des Tatverdächtigen geklärt werden: Es handelte sich um einen zu diesem Zeitpunkt 17-jährigen Jugoslawen, der entfernt mit dem Opfer verwandt war. Seit über 20 Jahren fahndet die Landespolizei europaweit unablässig nach dem flüchtigen Beschuldigten auf Grundlage eines durch die Staatsanwaltschaft Stralsund immer wieder verlängerten Europäischen Haftbefehls.
Diese lange Fahndung führte nun zum Erfolg: Der Beschuldigte reiste am 29. August von Serbien nach Ungarn. Während des Grenzübertritts wurde die ungarische Grenzpolizei auf den Haftbefehl aufmerksam, weshalb sie den Beschuldigten festnahm. Die ungarischen Kollegen informierten darüber umgehend die deutschen Behörden und so konnten Beamte des Landeskriminalamtes MV den Beschuldigten am 6.9. von Ungarn nach Deutschland überführen.
Der Beschuldigte wurde noch am Tag der Überführung dem Haftrichter vorgeführt. In einer Justizvollzugsanstalt des Landes wird er nun auf seinen Prozess warten.
Dieser Fall verdeutlicht, dass Polizei und Staatsanwaltschaft den Fahndungsdruck nach Straftätern unabhängig vom Zeitpunkt der Tat, insbesondere bei schwerwiegenden Delikten aufrecht erhalten und die dafür zur Verfügung stehenden Fahndungsmittel, wie der Europäische Haftbefehl, auch bei internationalen Fahndungen wirksam sind.