Rostock (ots) – Glück hatte am Montagabend ein 39-jähriger Mann, dessen Vater ihn vor einer Haftstrafe bewahrte. Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein stellten bei der Kontrolle des Mannes fest, dass dieser durch die Staatsanwaltschaft Freiburg per Haftbefehl gesucht wurde.
Dem Fahndungsersuchen lag ein Strafbefehl des Amtsgerichts Lörrach aus dem Jahre 2015 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zugrunde, mit dem der 39-Jährige zu einer Geldstrafe von 3.500,- Euro verurteilt wurde. Von diesen 3.500,- Euro war noch eine Reststrafe in Höhe von nunmehr 2.550,- Euro bzw. 51 Tage Ersatzfreiheitsstrafe offen.
Der Vater des 39-Jährigen suchte dann die nächste Bundespolizeidienststelle in seiner Nähe, hier am Seehafen Rostock, auf, um die Geldstrafe nebst Kosten in Höhe von insgesamt 2.874,87 Euro zu bezahlen. Nach Rücksprache und Übersendung der Zahlungsbelege an die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein konnte der 39-jährige Mann dann seine Heimreise antreten.