Wismar – Genau vor dem Wismarer Hauptrevier ereignete sich am Mittwoch ein Verkehrsunfall bei dem eine Radfahrerin schwer verletzt wurde.
Gegen 13:30 Uhr befuhr ein 44-jähriger Audi-Fahrer die Bauhofstraße aus Richtung Bahnhof kommend in Richtung Dr.-Leber-Straße. Auf Höhe des Fußgängerüberweges gegenüber dem Polizeigebäude kam es dann zum Unfall. Eine 59-jährige Radfahrerin fuhr aus Richtung Boulevard kommend, ohne sich nach Augenzeugenaussagen vorher umzusehen, über den Fußgängerüberweg in Richtung Lindengarten. Trotz sofort eingeleiteter Vollbremsung konnte der Audi-Fahrer nicht mehr rechtzeitig anhalten. Die Radfahrerin erlitt schwere Verletzungen und musste mit einem Rettungswagen ins Wismarer Klinikum gefahren werden. Einen Fahrradhelm trug die Verunglückte zum Unfallzeitpunkt nicht. Der Gesamtschaden des Unfalls wird polizeilich zunächst auf 4.000 Euro geschätzt.
Radfahrer die Fußgängerüberwege nutzen wollen müssen zunächst anhalten und können die Straße dann zu Fuß überqueren. Auch Fußgänger sollten sich vor dem Betreten des Fußgängerüberweges immer versichern, dass heranfahrende Fahrzeuge auch anhalten. Für Radfahrer besteht derzeit noch keine keine Helmpflicht. Helme können Verletzungen im Kopfbereich vermindern und werden daher von der Polizei empfohlen.