Bützow – In der Justizvollzugsanstalt Bützow ist am Morgen des 21.06.2013 ein 58-Jähriger Strafgefangener an seinem Arbeitsplatz im Küchenbereich zusammengebrochen. Trotz sofortiger Versuche, den Insassen zu reanimieren, konnte der Notarzt wenige Minuten später nur noch den Tod feststellen.
Die Staatsanwaltschaft Rostock wurde informiert. Eine Obduktion wurde angeordnet. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen liegen keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden vor. Der Mann war zu 18 Monaten Freiheitsstrafe wegen Unterschlagung verurteilt. Das Haftende wäre im Herbst gewesen.