Bad Kleinen – Zu viel Zielwasser hatte ein 42jähriger Fahrzeugführer in der Nacht zum Sonnabend getrunken, als er gegen 02:00 Uhr in Bad Kleinen zur Verkehrskontrolle gebeten wurde. Ein durchgeführter Atemalkoholtest zeigte 1,64 Promille an. Der Fahrzeugführer gab an, gerade von der Jagd zu kommen, seine Jagdwaffe lag auf dem Beifahrersitz seines Fahrzeugs. Nach der Blutprobenentnahme und der Sicherstellung des Führerscheins stellten die Beamten nicht nur die mitgeführte Waffe sondern eine weitere in der Waffenbesitzkarte des Herrn eingetragene Waffe in der Wohnung des Jägers sicher. Die Untere Jagdbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg wird über den Vorfall informiert und um Prüfung der Eignung zum Waffenbesitz gebeten.
Die vorausgegangene Jagd verlief übrigens nicht erfolgreich …
Auf der Rückfahrt der Beamten zum Polizeihauptrevier nahm ihnen ein 27jähriger Fahrzeugführer in Wismar die Vorfahrt. Auch dieser Fahrzeugführer, welcher zudem vergessen hatte, seinen Sicherheitsgurt anzulegen, war alkoholisiert. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab gegen 04:00 Uhr einen Wert von 0,73 Promille. Dieser Fahrzeugführer konnte seinen Führerschein vorerst behalten, muss jedoch nach Verfahrensabschluss mit einer befristeten Fahrsperre und der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der weiteren festgestellten Verstöße rechnen.