Wismar (ots) – Am Mittwochabend erhielt die Polizei gegen 21:15 Uhr Kenntnis von einem unzulässigen Lärm im Bereich eines Hinterhofes am Schwarzkopfenhof in Wismar. Eine Funkwagenbesatzung stellte hier eine Personengruppe fest die auf einer Decke saß und grillte. Die gehörte Musik schallte dabei aus dem dritten Stock des Hauses. Bei der Annäherung der Beamten an die Gruppe stand gleich ein 31-jähriger Mann auf. Drei weitere anwesende Personen wirkten beruhigend auf den Mann ein und rieten ihm sich zusammen zu reißen.
Der 31-Jährige gab sich den Polizisten gegenüber als Mieter der Wohnung aus. Daraufhin wurde der Mann aufgefordert die Musik sofort auszustellen. Nun beleidigte der Wohnungsinhaber die Beamten, ging in seine Wohnung, stellte die Musik aus und schrie denselben Wortlaut der Beleidigung noch einmal aus dem Fenster. Die Beamten belehrten die Anwesenden darüber, dass sich andere Anwohner gestört fühlten, dass sie weitergrillen können jedoch ohne dabei weiter Lärm zu verursachen. Der 31-Jährige sah sich in seinen Rechten eingeschränkt und zeigte sich uneinsichtig. Im Rahmen der Identitätsfeststellung beleidigte der Mann weiter die Beamten obwohl die Personengruppe auf ihn beruhigend einwirkte.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,65 Promille. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige wegen Beleidigung nach § 185 StGB und eine Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des unzulässigen Lärms nach § 117 OwiG. Zudem stellten die Beamten einen Antrag auf ein Adhäsionsverfahren um im Rahmen des Strafverfahrens Schadensersatzansprüche gegenüber den Tatverdächtigen geltend zu machen.