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Betrunkener Fahrzeugführer

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Neukloster (ots) – Durch einen Hinweisgeber erhielt die Polizei am Donnerstagabend gegen 19:30 Uhr Kenntnis über eine Trunkenheitsfahrt in Neukloster. Die eingesetzte Funkwagenbesatzung konnte den 42-jährigen Audi-Fahrer in der Hauptstraße feststellen und kontrollieren. Bei der durchgeführten Atemalkoholkontrolle lag der Wert anschließend bei 3,10 Promille. Im Rahmen der Überprüfung stellten die Beamten weiter fest, dass dem 42-Jährigen die Fahrerlaubnis bereits entzogen wurde. Der Fahrer übergab den Polizisten aber noch einen österreichischen Führerschein.

Dieser wies jedoch nicht die geforderten Sicherheitsmerkmale auf, so dass sich hier der Verdacht der Urkundenfälschung erhärtete. Auf der Wache des Hauptrevieres in Wismar wurde dem Mann von einem Arzt eine Blutprobe entnommen und anschließend, um eine Eigengefährdung des Tatverdächtigen aufgrund des hohen Alkoholisierungsgrades auszuschließen, wieder nach Hause gefahren. Die Polizisten fertigten eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Trunkenheitsfahrt, des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis und der Urkundenfälschung.

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