Parchim (ots) – Am vergangenen Freitag führte ein aufgefundenes Kleinkraftrad bei den Parchimer Beamten zu einem mehrtägigen Einsatz.
Hintergrund war, dass neben dem auf der Wiese liegenden Krad ein Schutzhelm nebst Motorradbrille und ein Rucksack mit persönlichen Gegenständen gefunden wurden. Da sich der Auffindeort an einer Böschung oberhalb des Uferweges am Wockersee befand (ca. 8 Meter bis zur Wasserlinie) und im Rucksack mehrere angefangene Flaschen mit Resten von Spirituosen befanden, ergab sich im Zusammenspiel mit der Tatsache, dass das Krad lt. hinweisgebenden Bürger bereits mindestens drei Tage dort befand, eine weiter zu klärende, mögliche Gefahrenlage. Es konnte zunächst nicht ausgeschlossen werden, dass der Eigentümer des Krades verunglückt ist. Es wurde zur Absuche der Umgebung ein Polizeihubschrauber angefordert, welcher jedoch auf Grund der schlechten Sichtverhältnisse nicht fliegen konnte.
Ebenfalls wurden die Beamten der Wasserschutzpolizei aus Plau angefordert, welche den Uferbereich des Wockersees vom Wasser aus in Augenschein nahmen. Des Weiteren waren ein Fährtenhund und die Kollegen des Kriminaldauerdienstes der Polizeiinspektion Ludwigslust im Einsatz. Alle am Wockersee getroffenen Maßnahmen verliefen jedoch ergebnislos bzw. wurden mit Einbruch der Dunkelheit eingestellt. Auf der zwischenzeitlich im Polizeihauptrevier Parchim ausgelesenen Speicherkarte der Digitalkamera aus dem Rucksack, befanden sich Bilder einer Feierlichkeit, an welcher augenscheinlich mehrere Personen teilnahmen. Lt. digitaler Signatur wurden die Bilder am vorigen Wochenende aufgenommen. Auf den Bildern war zudem das aufgefundene Krad zu sehen. Durch ein im Hintergrund eines Bildes ersichtlichen Kurzzeitkennzeichens und einer anschließenden Halterfeststellung konnte eine mögliche Auskunftsperson in Parchim ermittelt werden. Die Spur führte weiter zur Tochter dieser Auskunftsperson, welche telefonisch erreicht wurde. Diese identifizierte später im Polizeihauptrevier Parchim, in Begleitung ihres Freundes, die Personen auf den Bilder und die Örtlichkeit der Feierlichkeit. Am Sonnabend wurden dann die Ermittlungen in den Morgenstunden wieder aufgenommen, wobei der erste Weg nach Zölkow, zum vermeintlichen Eigentümer des Krades führte,wobei dieser angab, dass es einer anderen, auch auf den Bildern abgebildeten Person gehört. Nun führte die Fahrt nach Vimfow, wo der Bruder des vermeintlichen Eigentümers angetroffen wurde, welcher jedoch angab, dass sein Bruder gar kein Krad besitzt. Eine auf der gegenüberliegenden Straßenseite wohnende, ebenfalls auf den Fotos abgebildete Person, negierte jedoch wieder diese Aussage.
Schlussendlich wurde der Eigentümer des Krades in Goldberg angetroffen. Er räumte den Besitz des Krades ein und konnte sich auch an die Feierlichkeit erinnern. Allerdings gab er an, dass ihm das Krad und seine persönlichen Sachen in der anschließenden Nacht durch Unbekannt entwendet wurden, was jedoch nicht sehr glaubwürdig erschien. Ausschlaggebend für diese Aussage dürfte wohl die Tatsache sein, dass das Krad vermutlich durch eine strafbare Handlung in seinen Besitz gelangte und er selbst nicht die Berechtigung zum Führen hatte. Eine gültige Versicherung bestand ebenfalls nicht.
Auf Grund dieser Erkenntnisse konnte von weiteren Suchmaßnahmen abgesehen werden.