Wismar (ots) – Am Freitagmorgen hielt gegen 08:30 Uhr eine Funkwagenbesatzung des Wismarer Hauptrevieres verkehrsbedingt bei Rot an der Kreuzung des Philosophenweges und der Rostocker Straße in Wismar. Aus Richtung Philosophenweg bog während der Wartephase der Polizisten ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 25 km/h nach rechts in Richtung Hochbrücke ab. Augenscheinlich schätzten die Beamten zunächst die gefahrene Geschwindigkeit schneller als die erlaubten 25 km/h ein. Bei Grün setzten die Beamten hinterher und konnten das Fahrzeug an der nächsten Kreuzung in Richtung Kanalstraße feststellen und die Fahrweise weiter beobachten.
Entlang der Kanalstraße, Lenensruher Weg und Klußer Damm konnten die Beamten eine stetige Geschwindigkeitsüberschreitung feststellen. Diese lag anhand der Tachonadel des Funkwagens immer zwischen 40 – 50 km/h. Das Fahrzeug wurde anschließend gestoppt. Bei der Kontrolle des 80-jährigen Fahrzeugführers konnte dieser nur die eingeschränkte Fahrerlaubnis vorzeigen. Mit dem Überschreiten der Geschwindigkeit von 25 km/h war jedoch eine andere Fahrerlaubnisklasse erforderlich.
Der Mann wurde belehrt und eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis gefertigt.