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Nach Unfall keiner Ausrede verlegen

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Grevesmühlen (ots) – Am Montagmorgen erschien gegen 03:15 Uhr ein Hinweisgeber auf der Wache der Polizei in Grevesmühlen und teilte den Beamten mit, dass zwischen Upahl und Rüting ein Auto hinter einer Leitplanke liegt und eine vermutlich betrunkene Person versucht, dieses wieder auf die Fahrbahn zu bekommen.

Die Beamten begaben sich umgehend zum Unfallort und konnten den Opel etwa 100 Meter hinter dem Ortsausgang Upahl in Richtung Rüting feststellen. Der Spurenlage nach musste der Opel die L 03 aus Richtung Upahl in Richtung Mühlen Eichsen gefahren und hier zunächst nach rechts von der Fahrbahn abgekommen sein. In der weiteren Folge kollidierte der Pkw dann mit einem Entwässerungsschacht und kam im Straßengraben zum Stehen. An der Fahrerseite befand sich bei Eintreffen der Polizisten ein 32-jähriger Mann. Dieser äußerte spontan, dass er soeben sein entwendetes Fahrzeug gefunden hat.

Während der Aussage stellten die Beamten bereits Alkoholgeruch bei dem Mann fest. Einen Führerschein konnte der 32-Jährige nicht vorlegen. Eine Überprüfung ergab, dass eine gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis vorlag. Nach einer erfolgten Belehrung wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Das Gerät zeigte einen Wert von 1,97 Promille an. Zum Sachverhalt befragt äußerte der Mann, dass am Sonntag gegen 22:00 Uhr der Opel, der auf eine andere Person zugelassen ist, von einer unbekannten Person entwendet wurde. Den Diebstahl zeigten sie zunächst nicht an. In der weiteren Folge habe er eine Mail von einer Freundin erhalten, welche das Fahrzeug zwischen Gadebusch und Wismar gesehen haben will.

Daraufhin machte sich der 32-Jährige zu Fuß auf dem Weg um nach dem Fahrzeug zu suchen. Als er am Unfallort vorbeikam, entdeckte er das Fahrzeug neben der Fahrbahn im Straßengraben. Er setzte sich dann ins Fahrzeug, steckte den Zündschlüssel ins Zündschloss und versuchte den Opel herauszufahren. Der Mann bestritt weiter als Fahrzeugführer den Unfall verursacht zu haben. Die Beamten schauten sich den Opel genauer an und konnten vor Ort keine Aufbruchspuren am Fahrzeug feststellen. Auch am Zündschloss konnte keine Manipulation festgestellt werden.

Der 32-Jährige war zudem bei der Aufnahme des Unfalls lediglich leicht bekleidet, was bei einer im Dienstfahrzeug angezeigten Außentemperatur von 6,5 Grad einer Suche zu Fuß eher widersprach. Auch den Namen und die Telefonnummer der Freundin, die zuvor den Opel gesehen haben soll, konnte der Mann nicht benennen, da er sie nicht gut kenne. Im weiteren Verlauf erhärtete sich der Verdacht, dass der Mann als Unfallverursacher tatverdächtig ist und es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet. Diese erfolgte anschließend im DRK-Krankenhaus in Grevesmühlen. Um die Bergung des Fahrzeuges wollte sich der 32-Jährige selbst kümmern.

Eine Anzeigenaufnahme wegen des Diebstahls wurde dem Mann angeboten, von diesem jedoch, mit dem Verweis auf seinen Alkoholisierungsgrad, abgelehnt. Er wolle dieses bis spätestens morgen nachholen. Die Polizisten fertigten eine Strafanzeige gegen den 32-Jährigen wegen des Verdachts des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis und der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke.

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