Rostock (ots) – Am Morgen des 15.12.13 kontrollierten Beamte des PHR Rostock Reutershagen gegen 0:30 Uhr einen Fahrzeugführer mitsamt seinem Fahrzeug. Bei der Frage nach dem Führerschein gab der Fahrzeugführer an, dass er keine Fahrerlaubnis besitzen würde. Schon beim Aussteigen aus dem Fahrzeug konnte beim Fahrzeugführer Alkoholgeruch in der Atemluft wahrgenommen werden. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,42 Promille. Darüber hinaus räumte der 25jährige Fahrer ein, dass er kurz zuvor Betäubungsmittel konsumiert habe. Bei näherer Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges stellte sich heraus, dass die Kennzeichen am Fahrzeug gestohlen und das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt war. Nun muss sich der junge Mann wegen Trunkenheit und Drogenkonsum im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch, Diebstahl sowie Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Ferner kontrollierten die Beamten einen 52jährigen Radfahrer, nachdem er neben dem Streifenwagen mit seinem Rad stürzte. Der alkoholisierte Radfahrer war mit 1,54 Promille unterwegs und muss sich jetzt wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten.