Grevesmühlen (ots) – Am Montagmorgen ereignete sich auf der A 20 in Fahrtrichtung Lübeck ein Verkehrsunfall. Gegen 07:00 Uhr befuhr der 35-jährige Fahrer eines VW Transporters die A 20 auf dem Überholfahrstreifen in Fahrtrichtung Lübeck. Der 51-jährige Fahrer eines LKW befuhr zeitgleich den Hauptfahrstreifen. Auf Höhe der Anschlussstelle Grevesmühlen zog der LKW-Fahrer unvermittelt und ohne den rückwärtigen Verkehr zu beachten auf den Überholfahrstreifen.
Der VW-Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf den LKW auf. Die entstandenen Frontschäden am VW waren derart stark, dass das Fahrzeug im Anschluss nicht mehr fahrbereit war und im Verlauf des Vormittags geborgen werden musste. Ein nachfolgender VW-Kleinwagen fuhr über ein Unfallteil und wurde dadurch ebenfalls beschädigt. Der LKW-Fahrer fuhr weiter ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.
Ein Funkwagen der Autobahnpolizei konnte den LKW gegen 07:15 Uhr auf der Tank- und Raststätte „Schönberger Land“ feststellen. Gegen den 51-Jährigen wurde eine Strafanzeige wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet. Da am Unfallort die Fahrbahn durch ausgelaufene Betriebsstoffe verschmutzt war, forderte die Polizei eine Spezialfirma zur Reinigung an.
Den Gesamtschaden schätzt die Polizei auf etwa 6.500 Euro.