Wismar (ots) – In der Nacht vom 24. auf den 25.05.2014 gelang der Polizei aus Wismar in mehreren Fällen Fahrzeugführer, die entweder betrunken oder ohne eine gültige Fahrerlaubnis auf den Straßen des Landkreises Nordwestmecklenburg unterwegs waren, „aus dem Verkehr zu ziehen“.
So kontrollierte eine Streifenbesatzung in Neukloster gegen 22:00 Uhr einen Motorroller, der mit zwei Personen besetzt war. Der 17-jährige Besitzer des Rollers fuhr als Sozius mit und gab an, vorher in Warin ein Bier getrunken zu haben. Da er noch Fahranfänger sei, wollte er das Risiko zu fahren nicht eingehen und ließ kurzerhand seinen ebenfalls 17 Jahre alten Kumpel ans „Steuer“. Dumm nur, dass dieser gar keine Fahrerlaubnis hatte. Zudem ergab ein Atemalkoholtest beim Halter 0,00 Promille – er hätte also selber fahren dürfen. Gegen beide wurde Anzeige erstattet. Anschließend konnten sie nach einem Sitzplatzwechsel die Heimfahrt fortsetzen.
Die gleiche Besatzung hielt ein Stunde später auf dem Rückweg nach Wismar in Kritzow einen Opel Corsa aus Rostock an. Auch hier stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Seine 24-jährige Freundin und Halterin des Autos war zu müde zum Fahren und ließ deshalb wissentlich ihren 23 Jahre alten Freund das Lenkrad übernehmen. Die beiden Rostocker konnten ebenfalls nach einem Sitztausch weiter nach Hause fahren. Ein Ermittlungsverfahren erwartet jedoch auch diese beiden.
Wiederum eine Dreiviertelstunde später wurde diese Besatzung zu einem Streit zwischen zwei Partnern in die Rostocker Straße in Wismar gerufen. Beim Eintreffen am Einsatzort kam ihnen dann die Freundin des Anrufers auf dem Fahrrad entgegen. Als sie die Polizei erblickte, sprang sie plötzlich vom Fahrrad, schmiss dieses in eine angrenzende Hecke und tat so, als wäre sie zu Fuß auf dem Weg zu ihrem Freund.
Der allerdings hatte an diesem Abend keinen größeren Wunsch, als seine stark alkoholisierte und aggressive Freundin loszuwerden. Da die 22-jährige Wismarerin einen Atemalkoholwert von 2,41 Promille hatte, musste sie sich im Krankenhaus einer Blutprobenentnahme unterziehen und sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.
Den Abschluss dieser Nachtschicht bildete dann erneut ein Mopedfahrer, der die Aufmerksamkeit desselben Steifenwagens um kurz nach 4 Uhr auf sich zog, weil der Sozius ohne Helm mitfuhr. Nachdem der Roller in der Lübschen Straße in Wismar angehalten wurde, konnte auch hier der 22-jährige Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Zudem hatte er einen Atemalkoholwert von 1,62 Promille. Er gab an, zuvor mit Freunden gefeiert, dann aber rasch nach Hause gewollt zu haben. Aus diesem Grund nahm er einem Mitfeiernden heimlich die Fahrzeugschlüssel ab und machte sich mit dem Moped aus dem Staub. Nun muss er sich neben der Trunkenheit im Verkehr und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis auch wegen unbefugten Gebrauchs einen Kraftfahrzeugs strafrechtlich verantworten.