Wismar (ots) – Nicht nur Alkohol und Drogen können zu einer Fahruntüchtigkeit führen, auch viele Arzneimittel haben in ihren Nebenwirkungen eine Fahruntüchtigkeit als Folge. Am Dienstagnachmittag fiel einer Streifenwagenbesatzung des Grevesmühlener Polizeirevieres gegen 14.35 Uhr hinter der Ortslage Klütz auf der L 01 in Richtung Wismar ein VW auf, welcher zunächst einmal auffallend auf die Gegenfahrspur fuhr. Auf der Strecke bis nach Proseken konnte festgestellt werden, dass der VW weiter in Schlangenlinien fuhr und dabei mehrfach auf die Gegenfahrbahn kam.
Zur Unterbindung weiterer Gefahren stoppten die Beamten den VW durch Setzen des Sondersignals etwa 500 Meter vor Proseken. Die 62-jährige Fahrerin wirkte bei der Kontrolle den Beamten gegenüber zerstreut und durcheinander. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab keine Auffälligkeiten. Die Frau teilte mit, dass sie am Morgen ein stärkeres Medikament eingenommen hatte. Bei der Überprüfung der Nebenwirkungen des Medikamentes war ersichtlich, dass bei Einnahme die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt sein kann. Anhand der dokumentierten Ausfallerscheinungen konnte die Fahruntauglichkeit begründet werden. Im Sana-Hanse-Klinikum erfolgte eine Blutprobenentnahme. Die Weiterfahrt wurde der Frau untersagt und eine Strafanzeige gefertigt.
Die Polizeiinspektion Wismar bittet darum, sich vor Fahrtantritt über die Nebenwirkungen einzunehmender Arzneimittel oder Medikamente zu informieren. Im Zweifelsfall sollte der Arzt oder Apotheker zur Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit befragt werden.