Malchin (ots) – Am 15.10. kam es um 11.45 Uhr auf der B104 zwischen Malchin und Stavenhagen zu einem Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen. Die eingesetzten Polizeibeamten des Reviers in Malchin stellten am Abzweig nach Duckow einen Auffahrunfall zwischen einem Audi und einem Skoda fest, nach dem der Audi des Verursachers nicht mehr fahrbereit war und abgeschleppt werden musste. Der Gesamtschaden wurde auf circa 7.000 Euro geschätzt.
Der 32-jährige Audifahrer bemerkte nach bisherigem Erkenntnisstand zu spät, dass der vorausfahrende 68-jährige sein Fahrzeug im Bereich des Anschlusses nach Duckow verkehrsbedingt abbremsen musste. Daraufhin fuhr er auf den Skoda auf, kam von der Fahrbahn ab, prallte gegen einen Straßenbaum und kam auf einer Ackerfläche zum Stehen.
Beide Fahrzeuge waren mit jeweils zwei Insassen besetzt. Im Fahrzeug des Verursachers befand sich ein achtjähriges Kind. Glücklicherweise blieben alle unverletzt.
Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer des Audis mit 1,7 Promille erheblich alkoholisiert und nicht in Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eröffnet. Darüber hinaus wurde bei dem Mann eine Blutprobe zur Bestimmung des genauen Blutalkoholwerts entnommen.
Die Ermittlungen gegen den Mann aus Stavenhagen führt nun die Kriminalkommissariatsaußenstelle Malchin.