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Gewerbsmäßiger Einbruchdiebstahl: Anklage gegen 32-Jährigen erhoben

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Rostock (ots) – Dank der guten Zusammenarbeit zwischen dem Kriminalkommissariat Güstrow und der Staatsanwaltschaft Rostock konnte im März 2024 Anklage beim Amtsgericht Rostock – Schöffengericht – gegen einen 32-jährigen Deutschen wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Einbruchdiebstahls in drei Fällen erhoben werden.

Der bereits einschlägig vorbestrafte Angeklagte soll Anfang Oktober 2023 außerhalb der Öffnungszeiten mit seinem Auto rückwärts in drei Tankstellengebäude im Landkreis Rostock gefahren sein, diese teilweise zerstört und einen Gesamtsachschaden von knapp 50.000 Euro verursacht haben. Zudem soll er Tabakwaren im Wert von etwa 6.700 Euro gestohlen haben.

Der Beschuldigte wurde Mitte Oktober 2023 aufgrund schneller polizeilicher Ermittlungen festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

QuellePOL-HRO
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