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Justizvollzugsanstalt statt Kopenhagen

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Rostock – Die Reise eines 24-jährigen Staatsangehörigen aus München endete in der Nacht des 25.10. am Hauptbahnhof Rostock mit seiner Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt.

Bei einer Kontrolle eines grenzüberschreitenden Reisebusses von Berlin nach Kopenhagen wurde der Mann von der Bundespolizei ermittelt. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den 24-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München vom Mai 2023 vorlag. Dieser wurde erlassen, nachdem er im Juni 2022 vom Amtsgericht München wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt wurde. Da er die Strafe nicht begleichen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt gebracht.

Auch im Seehafen Rostock konnten Bundespolizisten am selben Tag eine weitere Strafvollstreckung durchführen. Ein 45-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger zahlte die geforderte Geldstrafe von 1315,55 Euro (zzgl. Kosten), wodurch eine Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt vermieden werden konnte. Der Mann war wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt worden und stand aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Münster zur Festnahme aus.

QuelleBPOL-HRO
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