Neubrandenburg (ots) – Die Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg ist seit heute Morgen im Rahmen einer geplanten Durchsuchungsmaßnahme bei einem kommunalpolitisch ambitionierten Unternehmer aus Neubrandenburg im Einsatz. Hintergrund sind mehrere Ermittlungsverfahren nach den Paragraphen 130 und 241 des Strafgesetzbuches sowie bezüglich eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz.
Dem deutschen Tatverdächtigen wird vorgeworfen, sich über soziale Medien offen ausländerfeindlich und queerkritisch geäußert zu haben, was über die Grenzen der freien Meinungsäußerung nach Artikel 5 des Grundgesetzes hinausgeht. Zudem soll er volksverhetzende und beleidigende Posts gegenüber dem Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg verfasst und veröffentlicht haben. Auch die Veröffentlichung eines Tanzvideos des Oberbürgermeisters aus dem Jahr 2024 im Rahmen einer privaten Veranstaltung wird auf einen möglichen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz geprüft.
Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat den Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Neubrandenburg beantragt, der von den zuständigen Richtern erlassen wurde. Die Ermittlungen in diesen Verfahren dauern an, und die Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen ist noch nicht abgeschlossen. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Entwicklungen in diesem Fall folgen werden.