Demmin – Am späten Abend des 11.7. führten Beamte des Polizeihauptreviers Demmin in der Jarmener Straße eine stationäre Geschwindigkeitskontrolle durch. Was sich daraufhin ereignete, lässt die Gemüter hochkochen. Ein Fahrzeug wurde mit atemberaubender Geschwindigkeit gemessen und löste eine Verfolgungsjagd aus, die schließlich in der vorläufigen Beschlagnahme des Führerscheins eines 22-jährigen deutschen Fahrzeughalters endete.
Gegen 23 Uhr bemerkten die Beamten auf der Jarmener Straße in Richtung Jarmen ein Fahrzeug, das mit hoher Geschwindigkeit unterwegs war. Der Geschwindigkeitsmesser zeigte unglaubliche 171 km/h an, was nach Abzug der Toleranz immer noch eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 114 km/h im innerstädtischen Bereich bedeutet.
Angesichts des rasanten Tempos begab sich ein Beamter mit einer Leuchtkelle auf die Fahrbahn, um Anhaltesignale zu geben. Doch aufgrund der Annahme, dass der Fahrzeugführer sein Fahrzeug nicht rechtzeitig zum Stehen bringen könne, blieb der Beamte aus Sicherheitsgründen nur bis zur Mitte der Fahrbahn stehen. Das Fahrzeug, ein VW GTD, raste ohne zu bremsen an ihm vorbei in Richtung Ortsausgang Demmin. Plötzlich bremste der Fahrzeugführer jedoch stark ab und bog in die Jarmener Chaussee in Richtung Biogasanlage ab.
Die Beamten folgten dem Fahrzeug und entdeckten es kurze Zeit später an einer Hecke in der Jarmener Chaussee abgestellt vor. Weder im Fahrzeug noch in dessen unmittelbarer Umgebung befanden sich Personen. Bei der anschließenden Überprüfung fanden die Beamten den 22-jährigen deutschen Fahrzeughalter in der Straße „Am Kirchgut“. Als Beschuldigter im Strafverfahren wegen des Verbotenen Kraftfahrzeugrennens wurde er belehrt. Der Demminer bestätigte, dass er die Strecke vom Hafen in Demmin über die Jarmener Straße bis zur Jarmener Chaussee gefahren sei. Allerdings behauptete er, nichts von der Geschwindigkeitsüberschreitung und der damit einhergehenden Messung mitbekommen zu haben.
Der Fahrzeughalter gab zudem an, dass er nicht alleine im Fahrzeug gewesen sei und rief daraufhin seine Freundin. Die ebenfalls 22-jährige Deutsche erschien hinter der Garage und trat vor die Beamten.
Eine Atemalkoholkontrolle bei beiden Personen ergab einen Wert von 0,0 Promille. Aufgrund des Verdachts des Verbotenen Kraftfahrzeugrennens konsultierten die Beamten die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg, die die vorläufige Beschlagnahme des Führerscheins des 22-Jährigen anordnete. Dem Beschuldigten wurde erklärt, dass er bis zur gerichtlichen Entscheidung kein Fahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen dürfe.
Die weiteren Ermittlungen werden von der Kriminalkommissariatsaußenstelle Demmin durchgeführt.