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Schulbeginn im Landkreis: Polizei kontrolliert verstärkt an Schulen und Schulwegen

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Ludwigslust-Parchim (ots) – Mit der Einschulung am kommenden Sonnabend beginnt für die ABC- Schützen in unserem Landkreis ein neuer und wichtiger Lebensabschnitt. Erfahrungsgemäß haben Schulanfänger in den ersten Schulwochen Schwierigkeiten, Gefahren im Straßenverkehr rechtzeitig zu erkennen und sich in verschiedenen Verkehrssituationen richtig zu verhalten.

„Aus diesem Grund haben die Präventionsberater der Polizei auch in diesem Jahr gemeinsam mit den Verkehrswachten, Vorschuleinrichtungen und Schulen sowie weiteren Partnern der Verkehrssicherheitsarbeit die Eltern und Kinder in zahlreichen Verkehrssicherheitsveranstaltungen auf den ersten Schultag vorbereitet.“, so Karola Sachse, Präventionsberaterin in der Polizeiinspektion Ludwigslust. Auch wurden wieder Spannbänder an die Grundschulen ausgegeben, die Kraftfahrer in den nächsten vier Wochen auf den Schulanfang hinweisen und sensibilisieren sollen.

Mit Schulbeginn am 2. August werden Beamte aller Polizeireviere und die Präventionsberater in den ersten Wochen verstärkt an Schulen und Schulwegen im Landkreis Ludwigslust-Parchim präsent sein und durch zusätzliche

Verkehrsüberwachungs- und Präventionsmaßnahmen für die Sicherheit der Schüler sorgen. Im Vordergrund steht hierbei der Appell an die Fahrzeugführer, vorausschauend und rücksichtsvoll auf die jüngsten Verkehrsteilnehmer zu achten.

Das gilt insbesondere auch an Bushaltestellen vor Schulen. An haltenden Bussen mit eingeschalteter Warnblinkanlage darf prinzipiell nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Überdies wird die Polizei ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Gurtpflicht und die Nutzung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder, sprich Kindersitze, haben.

Erfahrungsgemäß bringen viele Eltern die Erstklässler in den ersten Wochen mit dem Auto zur Schule, wodurch es in der Vergangenheit nicht selten zu Behinderungen durch Falschparker vor Schuleinrichtungen gekommen ist. Gerade hier sollten Eltern ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und sich entsprechend regelkonform verhalten. Das bedeutet, dass auch ein kleiner Fußweg vom Auto bis zur Schule in Kauf genommen werden muss.

QuellePOL-LWL
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