- Anzeige -

Staatsanwaltschaft Schwerin erwirkt Haftbefehl

- Anzeige -

Wismar – Das Amtsgericht Wismar hat am Mittwoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin gegen eine 40jährige deutsche Staatsangehörige Haftbefehl wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung erlassen.

Die Beschuldigte ist nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen dringend verdächtig, in den Nachtstunden des 10.8. in einer Wohnung im Mehrfamilienhaus Erwin-Fischer-Straße 80 in Wismar mehrere Brände gelegt zu haben, die zu einem Großbrand führten, bei dem die in Brand gesetzte Wohnung vollständig ausbrannte und mehrere weitere Wohnungen stark beschädigt wurden.

Der durch den Brand entstandene Sachschaden beläuft sich nach bisherigen Schätzungen auf ca. 100.000,- Euro.

Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

Hinweis: § 306a StGB (Schwere Brandstiftung) – Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer … ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient, … in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.“

QuelleStASN
- Anzeige -
- Advertisement -
Die mobile Version verlassen