Rostock (ots) – Die Rückreise eines Fußballfans aus Magdeburg von der Spielbegegnung der 2. Bundesliga zwischen dem F.C. Hansa Rostock und dem 1. FC Magdeburg endete mit spontan im Gefängnis.
Der 30-jährige Deutsche erreichte nach Spielende den Rostocker Hauptbahnhof. Die Ähnlichkeit des Magdeburgers mit einem gesuchten Straftäter führte zu seiner Kontrolle durch eingesetzte Kräfte der Bundespolizei. Diese erste Annahme bestätigte sich nicht. Die Heimreise konnte der Magdeburger Fan jedoch trotzdem nicht antreten, denn es bestand eine offene Zahlung von 1.600,- Euro, wegen Trunkenheit im Verkehr. Hierzu wurde er im Februar 2021 durch das Amtsgericht Darmstadt. Da er der Zahlung bisher nicht nachgekommen ist, wurde er durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt zur Festnahme ausgeschrieben. Auch vor Ort war er nicht in der Lage die geforderte Summe zu zahlen und muss nun eine 40-tägige Haftstrafe antreten. Er wurde in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht. Tags darauf wurde ein 48-jähriger Schwede, mit der Fähre aus Dänemark kommend, im Rostocker Überseehafen bei einer Kontrolle durch Kräfte der Bundespolizei festgestellt.
Zunächst endete auch hier die Weiterreise abrupt. Die Überprüfung ergab einen Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 11.Juli 2018. Zuvor wurde der Reisende durch das Amtsgericht Hersbruck im Mai 2018 wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.070.- Euro oder der Verbüßung einer 66-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Durch die Zahlung der Geldstrafe konnte der Schwede die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seine Fahrt fortsetzen.