Schwerin – Der die Brände im Auftrag der Staatsanwaltschaft Schwerin untersuchende Sachverstände für Brand- und Explosionsursachen ist zu dem Ergebnis gekommen, dass für den am 25.6. ausgebrochenen Brand eine natürliche Brandentstehung durch Umsetzung von phosphorhaltiger Munition im Zusammenhang mit den meteorologischen Bedingungen und der in diesem Gebiet vorhandenen extrem trockenen Brandlast wahrscheinlich ist; eine fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung jedoch nicht sicher ausgeschlossen werden könne.
Er geht davon aus, dass sich das Brandgeschehen in den Tagen danach immer wieder beruhigt hat, das Feuer aber nie ganz erloschen war, so dass es nach dem 25.6. keines fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns durch Personen bedurfte, um die extreme Situation ab dem 30.6., die zu einer Evakuierung mehrerer umliegender Dörfer führte, herbeizuführen. Der Sachverständige hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass aus Sicherheitsgründen kein direkter Löschangriff zur Bekämpfung des Ursprungsbrandes möglich gewesen war.
Die Ermittlungen dauern an.