Wismar (ots) – Um 00:10 Uhr informierte ein Hinweisgeber am Sonntag die Polizei darüber, dass er zwei männliche und eine weibliche Jugendliche dabei beobachtet habe, wie diese vor dem Karstadt-Gebäude auf dem Wismarer Boulevard mehrere Gullydeckel herausgehoben haben. Eine Streifenwagenbesatzung und die Besatzung eines zivilen Funkwagens begaben sich umgehend auf die Suche nach den drei Tatverdächtigen. Kurze Zeit später konnte die Personengruppe im Bereich des Kreisverkehrs der Lübschen Straße festgestellt werden.
Als diese den Streifenwagen der Polizei bemerkten flüchteten die drei Tatverdächtigen. Die Beamten konnten zwei der drei Tatverdächtigen noch in unmittelbarer Nähe des Kreisverkehrs ergreifen. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass es sich dabei um einen 16-jährigen Jugendlichen und eine 15-jährige Jugendliche handelte.
Zur dritten Person gaben die beiden Tatverdächtigen an, dass es sich um einen 17-Jährigen handelt, dessen Personalien ebenfalls angegeben wurden. Auf dem Weg zur Dienststelle wurde der Weg gefahren, den die Jugendlichen in der Wismarer Innenstadt zuvor zurückgelegt hatten.
Insgesamt hatte die Personengruppe 11 Gullydeckel ausgehoben und ein Verkehrszeichen umgekippt. An jedem dieser Gullydeckel stoppte der Funkwagen und die Jugendlichen setzten diese wieder in den Rahmen.
Als Grund für diese Aktion nannten die Tatverdächtigen, dass sie sich am Samstagabend auf einer Party im Bereich des Soldatenfriedhofes aufhielten. Dort kam es nach weiteren Angaben zu Streitigkeiten, so dass die drei Tatverdächtigen aufgefordert wurden, diese Party zu verlassen. Dadurch waren die Personen "sauer" und hoben dann die Gullydeckel auf ihrem Weg aus den Rahmen. Auf der Polizeiwache führten die Beamten einen freiwilligen Atemalkoholtest durch. Der Wert bei der 15-Jährigen lag anschließend bei 0,45 Promille, der 16-Jährige hatte einen Wert von 1,1 Promille. Bei der Überprüfung der Personalien wurde zudem bekannt, dass der 16-Jährige in der Vergangenheit polizeilich wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen war.
Ein durchgeführter Drogenvortest ergab eine Beeinflussung durch Cannabisprodukte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Jugendlichen von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt. Die Polizei fertigte Strafanzeigen wegen der gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr und der Sachbeschädigung.