Schwerin – An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann es in den kommenden Tagen im Falle von Streiks der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer zu Unterrichtsausfällen kommen. Bei Warnstreiks sollen Grund- und Förderschüler an ihren jeweiligen Schulen betreut werden.
Der Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur haben eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Hintergrund sind die angekündigten Arbeitskampfmaßnahmen in der Entgelttarifrunde 2015.
Die Durchführung der Notdienste erfolgt bei Bedarf in den komplett bestreikten Grund- und Förderschulen. Notdienste an weiterführenden Schulen sind nicht erforderlich und können nicht angeordnet werden.
An den Grund- und Förderschulen, an denen verbeamtete Lehrkräfte arbeiten, übernehmen diese eine Betreuung im Notfall. An denjenigen Schulen, an denen keine verbeamteten Lehrkräfte tätig sind, wird ein Notdienst eingerichtet, soweit dieser dort tatsächlich erforderlich ist.
In Abstimmung mit dem Schulleiter bzw. der Schulleiterin sowie den streikenden Lehrerinnen und Lehrern werden an jeder Schule, für die ein Notdienst erforderlich ist, in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schülern, die zu beaufsichtigen sind, mindestens zwei Mitglieder der GEW vom Streik ausgenommen und verrichten den Notdienst. Hierbei ist zunächst das Prinzip der Freiwilligkeit zu beachten.
Die GEW Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet sich, das in ihren Kräften Stehende zu tun, um die erforderlichen Notdienste nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu gewährleisten. Die GEW und das Bildungsministerium informieren sich gegenseitig bei auftretenden Problemen.
Die Vereinbarung gilt für den März 2015.