Schwerin – Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert den sofortigen Einstieg in den Ausstieg aus dem Solidaritätszuschlag. „Es ist richtig, dass die Union unseren Vorschlag endlich aufgreift, aber ihr Zeitplan ist absolut inakzeptabel. Erst in fünf Jahren mit dem Abbau zu beginnen, heißt für mich: aufgeschoben ist wie aufgehoben“, kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel.
Der Soli wurde politisch immer mit dem Solidarpakt II – die spezielle Förderung für die neuen Bundesländer – verbunden. Diese Hilfen nehmen kontinuierlich ab und laufen im Jahr 2019 komplett aus. Deshalb hätte der Bundesfinanzminister schon heute die Chance, den Soli als Bundessteuer schrittweise zu senken. „Der Soli ist eine ganz normale Steuer und fließt in den Bundeshaushalt. Dennoch wurde politisch immer argumentiert, dass diese Sondersteuer ein besonderes Opfer für den Aufbau Ost ist“, betont Holznagel. „Es darf den Bürgern nicht zugemutet werden, diese Sondersteuer über das ursprünglich festgesetzte Ziel hinaus zu zahlen. Schluss mit dem Soli! Schluss mit der Mogelpackung!“
Argument für den aktuellen Vorstoß der Unionspolitiker ist, dass der Soli aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht dauerhaft erhoben werden darf. Diese Auffassung teilt der BdSt. Daher führt er eine Musterklage gegen die Soli-Erhebung. Die Rechtsfrage liegt derzeit beim Bundesverfassungsgericht.
Die Union hat Zeitungsberichten zufolge vorgeschlagen, den Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2020 schrittweise abzubauen. Damit soll der Streit um die Weiterführung der Sondersteuer beigelegt werden. Im Jahr 2019 läuft der Solidarpakt II aus. Damit hätte der Soli seine Berechtigung politisch verloren und sollte abgeschafft werden. Die Politik will aber auf die Einnahmen nicht verzichten.
Grafik Einnahmen aus dem Soli und Ausgaben im Rahmen des Solidarpakts 2005 – 2019 (pdf)