Schwerin – Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Donnerstag folgendes entschieden: Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß! Drei Berufsklagen von Privatpersonen wurden zurückgewiesen (Aktenzeichen: 2 A 2311/14, 2 A 2422/14 und 2 A 2423/14). Das bedeutet: Jeder muss zahlen! Laut Gesetz können sich zum Beispiel nur Sozialhilfeempfänger, Blinde, Taube oder Menschen mit einem hohen Behindertengrad (80 Prozent) befreien lassen. Ob die Entscheidung nun in einer Instanz höher behandelt wird, ist anzunehmen. Der Senat hat die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
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