Schwerin – Ab dem 15. März 2015 erhalten Frauen die ‚Pille danach‘ rezeptfrei in Apotheken. Der Bundesrat hat einer Änderung der entsprechenden Verordnung zugestimmt. "Eine umfassende Beratung ist bei der ‚Pille danach‘ auch in der Selbstmedikation unverzichtbar. Wir Apotheker werden dies leisten, denn kompetente und diskrete Beratung gehört zu unseren alltäglichen Aufgaben", sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer.
Die Bundesapothekerkammer hat zur ‚Pille danach‘ umfangreiche Handlungsanweisungen zur Beratung in Apotheken mit dem Bundesgesundheitsministerium, den Frauenärzten und anderen Beteiligten abgestimmt. Empfohlen wird darin, die ‚Pille danach‘ nur an die betroffene Frau persönlich abzugeben, aber im Regelfall nicht an einen Boten. Eine Abgabe "auf Vorrat" ist nicht vorgesehen. Im Einzelfall soll der Frau ein Arztbesuch empfohlen werden. Kiefer: "Mädchen unter 14 Jahren sollten sich bei der Anwendung von Notfallverhütungsmitteln ärztlich beraten lassen. Sie bekommen diese Medikamente im Regelfall nicht in der Selbstmedikation." Bei minderjährigen Frauen empfiehlt die Bundesapothekerkammer Apothekern, die Beratung mittels einer Checkliste zu dokumentieren. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten von Notfallverhütungsmitteln nur für Frauen bis zum 20. Geburtstag, sofern der Arzt ein entsprechendes Rezept ausgestellt hat.
Notfallverhütungsmittel sollten so früh wie möglich nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden, je nach Präparat innerhalb von 72 bis 120 Stunden. Die ‚Pille danach‘ ist für den Ausnahmefall gedacht und ersetzt keine regulären Verhütungsmethoden.