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Schweriner Staatsanwaltschaft stellt Haftbefehl gegen Drogenhändler

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Schwerin – Das Amtsgericht Schwerin hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin am 29.03.2015 Haftbefehl gegen einen 29-jährigen Mann aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim wegen des dringenden Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet.

Am Vortage hatten Beamte der Kriminalpolizei Schwerin den Beschuldigten unmittelbar vor der Übernahme von 1 Kilogramm Amphetamin im Wert von 2.500,00 Euro von einem Hamburger Drogenhändler in der Ortschaft Granzin vorläufig festgenommen.

Der Beschuldigte ist weiterhin verdächtig, vor einigen Wochen in Hamburg insgesamt 1 Kilogramm Marihuana illegal erworben zu haben. Die Betäubungsmittel waren für den Weiterverkauf an Drogenkonsumenten im Raum Boizenburg bestimmt.

Der Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor.

Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.

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