Schwerin – Nach der Landeshauptstadt Schwerin will eine weitere Kommune in Westmecklenburg zu Lasten der ortsansässigen Unternehmen ihren Haushalt konsolidieren. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschloss in ihrer Sitzung am 26.03.2015 die Einführung einer Übernachtungssteuer.
Mit der beschlossenen Satzung sollen die Betriebe bereits ab dem 1. April 2015 und damit nur wenige Tage nach der Beschlussfassung eine Übernachtungssteuer in Höhe von fünf Prozent an die Stadt abführen. Diese kurze Fristsetzung ist leider kein Aprilscherz und führt bei den Unternehmen in Wismar zu großer Irritation, da erheblicher Informationsbedarf zu den Erhebungsmodalitäten besteht und die technischen Voraussetzungen in den Betrieben erst noch geschaffen werden müssen, um eine solche zusätzliche Abgabe abzurechnen. Auch Schulungen von Mitarbeitern sind in diesem Zeitraum, der von offenen Fragen durchsetzt ist, nicht realistisch.
„Möchte die Stadt Wismar einen fairen Umgang mit den betroffenen Betrieben pflegen und den Unternehmern ein rechtskonformes Verhalten ermöglichen, muss die Frist zur Einführung eines solchen Bürokratiemonsters deutlich verlängert werden. Wir fordern die Stadtverwaltung Wismar hier zu einer Fristverlängerung und einer damit verbundenen intensiven Aufklärung auf“, so Hans Thon, Präsident der IHK zu Schwerin.
Die Stadtverwaltung hat die betroffenen Unternehmen zu einer Informationsveranstaltung am 31.03.2015 um 19:00 Uhr in den Bürgerschaftssaal des Wismarer Rathauses eingeladen. Diese Einladung, die bei den meisten Betroffenen am Wochenende eingegangen sein sollte, ist nach Auffassung der IHK zu Schwerin nicht ausreichend, um eine rechtskonforme Handhabung sicherzustellen.