Schwerin – In der Landeshauptstadt ist die Auswertung der bei Geschwindigkeitsüberwachungen erhobenen Messdaten Behördensache. Trotz Kooperation mit einer Privatfirma, diese liefert die technischen Messgeräte und stellt eine technische Hilfskraft zur Verfügung, ist in Schwerin sichergestellt, dass die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben nicht in Privathand übergeht: „Wir haben die Kooperation mit dem privaten Anbieter der mobilen Geschwindigkeitsmessanlage so ausgestaltet, dass wir rechtlich auf der sicheren Seite sind. In Schwerin ist immer ein Messbeamter mit im Fahrzeug, der für das Aufstellen der Messgeräte und für die Messung zuständig ist. Die Auswertung der Messdaten und die Erstellung der Bußgeldbescheide läuft ebenfalls über die Landeshauptstadt“, so die Leiterin des städtischen Ordnungsamtes Gabriele Kaufmann.
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